Verwendung von Fotos / Bildmaterial
Ein häufiger Abmahngrund ist die widerrechtliche Verwendung von Produktfotos und anderem Bildmaterial zum Zwecke der Dienstleistungs- oder Produktbeschreibung.
Was viele Shopbetreiber nicht wissen: selbst wenn das indentische Produkt und die identische Dienstleistung angeboten wird, so berechtigt dies nicht dazu Bildmaterial von Herstellern oder Wettbewerbern zu kopieren. Die Kopie stellt eine unberechtigte Vervielfältigung dar und ist abmahnfähig!
Ein häufiges Ziel von Abmahnungen wegen unberechtigter Verwendung von Bildmaterial ist die Verkaufsplattform eBay, da dort mit nur geringem Aufwand eine Vielzahl von Shops überprüft werden kann.
Der in diesem Zusammenhang geforderte Schadensersatz ist meist erheblich überhöht.
Keinesfalls sollten Unterlassungserklärungen ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden!
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