Verwendung von Kartenausschnitten

Ein häufiger Abmahngrund ist die widerrechtliche Verwendung von Katenausschnitten auf Webseiten. Meist werden diese vom Website-Inhaber zur Anfahrts- oder Lagebeschreibung verwendet, ohne zu wissen, dass die (gewerbliche) Verwendung einen ahndbaren Urheberrechtsverstoß darstellt.

Der Verstoß kann regelemäßig leicht über die Google-Bildersuche ausfindig gemacht werden. Die Anschrift des Website-Inhabers muss dann nur noch aus dem Impressum entnommen werden, um die Abmahnung auf den Weg zu bringen.

Die im Zusammenhang mit Kartenausschnitten veranschlagten Schadensersatzforderungen sind regelmäßig erheblich überhöht. Wird die Internetseite privat genutzt, fallen meist lediglich Abmahnkosten in Höhe von Euro 100,00 an.  Wurde die Website von Webdesignern o.ä. erstellt, können anfallende Kosten u.U. an diese weitergereicht werden.

Keinesfalls sollten Unterlassungserklärungen ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden!

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