Abmahnungen der KSM GmbH über die Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt

Die Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt verschickt im Auftrag der KSM GmbH sowie der Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen.

Abgemahnt werden in großer Vielzahl die Spielfilme:

“Das Vermächtnis der Atzteken”

Max Schmeling Eine deutsche Legende”

“Stadt der Gewalt”

&

“Niko – Ein Rentier hebt ab”

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von Euro 850,00 gefordert.

Wir helfen – sofort, erfahren und zu fairen Preisen.

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Verschiedene Rechteinhaber lassen über die Kanzlei Baumgarten Brandt abmahnen

Eine Vielzahl verschiedener Rechteinhaber mahnen seit kurzem erneut über die Kanzlei Baumgarten Brandt angebliche Urheberrechtsverletzungen ab.

Abgemahnt werden folgende Titel:

“Detour”

“Max Schmeling – Eine Deutsche Legende”

“The Hooligan Club – Fear and Fight”

“Sweatshop”

sowie

“The Babysitters – Für Taschengeld mache ich alles”

Gefordert wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschal angesetzen Schadenersatzes.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann rufen Sie uns an

Wir helfen ihnen – schnell, erfahren und zu fairen Preisen.

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Universum Film GmbH lässt Abmahnungen über die Waldorf Frommer Rechtsanwälte versenden

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Universum Film GmbH die gesamte Staffel des Spielfilmes “Die Säulen der Erde” ab.

Gemeint ist damit Teil 1-4!

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von Euro 1878.

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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Aktuelle Entwicklungen § 97a II UrhG – Die sog. “100€-Deckelung”

Die Abmahnung wegen illegalem Filesharings und der § 97a II UrhG – Eine Bestandsaufnahme

Wie von uns regelmäßig berichtet, werden tagtäglich neue Anschlussinhaber mit einer Abmahnung wegen illegaler Teilnahme in einer so genannten Tauschbörse konfrontiert. Die Anschlussinhaber werden dabei konkret beschuldigt, ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie einen Musik- oder Filmtitel Dritten im Internet zum Download zur Verfügung gestellt und damit den abmahnenden Rechteinhaber in dessen Urheberrechten verletzt zu haben. Dabei werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch Anwaltskosten und ein entstandener Schaden seitens der Rechteinhaber geltend gemacht. Beträge zwischen EUR 290,- bis zu EUR 1.600 sind hierbei keine Seltenheit. Der abgemahnte Anschlussinhaber kann sich dabei in vielem Fällen den Vorwurf nicht erklären und sucht im Internet nach ersten Informationen. Dabei stößt er auch regelmäßig auf die Regelung des § 97 a II UrhG.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.