Bereitstellen durch Download
Was viele Tauschbörsennutzer nicht wissen: bei den meisten Filesharing-Netzwerken werden die Daten während des Herunterladens bereits wieder anderen Tauschbörseteilnehmern zur Verfügung gestellt. Dieses Bereitstellen stellt den eigentlichen Urheberrechtsverstoß dar.
Es kommt daher häufig vor, dass Betroffene sich keiner Urheberrechtsverletzung bewusst sind, da Ihnen die die Funktionsweise von p2p-Netzwerken (BitTorrent, eMule, eDonkey etc.) nicht bekannt ist.
Die Unwissenheit schützt den Betroffenen zwar in einem Strafverfahren, nicht aber bei den mittels Abmahnung geltend gemachten Schadensersatzansprüchen.
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