Lampmann Behn Rosenbaum

Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet Forderung von Schadensersatz

Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum aus Köln versendet im Auftrag der Camino Filmverleih GmbH Abmahnungen. Gegenstand der Abmahnungen sind regelmäßig Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen.

Lampmann Behn Rosenbaum verlangen häufig von den Abgemahnten einen Betrag von Euro 1200,00. Weiterhin wird ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Zur Zeit wird der Film “Die Beschissenheit der Dinge” abgemahnt.

Beachten Sie:

  • Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Konsequenzen und gilt mindestens 30 Jahre! Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden.
  • Sie sind nur der Anschlussinhaber und haben nicht selbst an der Musiktauschbörse teilgenommen (bspw. Eltern, Arbeitgeber, Anschlussinhaber in einer WG)? Dann sind Sie u.U. ein sog. Störer. Ein Störer haftet jedoch nicht auf Schadensersatz!
  • Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. „modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden. Zur Vermeidung von sog. Folgeabmahnungen (zunächst wird nur ein Titel abgemahnt, kurz darauf ein weiterer) sollte die modifizierte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt erstellt werden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Melden Sie sich bei uns für eine konstenlose Ersteinschätzung! Wir helfen Ihnen! Sofort! Kompetent! Zu fairen Preisen.

Von Lampmann Behn Rosenbaum vertretene Rechteinhaber:

  • Camino Filmverleih GmbH

Von Lampmann Behn Rosenbaum abgemahnte Titel:

  • Die Beschissenheit der Dinge
  • In ihren Augen (El secreto de sus ojos)
Share on Facebook

Das könnte Sie interessieren:

  • Leider nichts gefunden ...