Kornmeier und Partner
Kornmeier und Partner Rechtsanwaltskanzlei
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Kornmeier und Partner vertritt den Rechteinhaber GV-World GmbH und mahnt in deren Auftrag Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ab.
Neben einem pauschalisierten Schadensersatz wird grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.
Beachten Sie:
- Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Konsequenzen und gilt mindestens 30 Jahre! Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden.
- Sie sind nur der Anschlussinhaber und haben nicht selbst an der Musiktauschbörse teilgenommen (bspw. Eltern, Arbeitgeber, Anschlussinhaber in einer WG)? Dann sind Sie u.U. ein sog. Störer. Ein Störer haftet jedoch nicht auf Schadensersatz!
- Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. „modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden. Zur Vermeidung von sog. Folgeabmahnungen (zunächst wird nur ein Titel abgemahnt, kurz darauf ein weiterer) sollte die modifizierte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt erstellt werden.
- Im Einzelfall empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung auch im Strafverfahren, da die öffentliche Zugänglichmachung pornographischen Materials im Rahmen von Tauschbörsen den Strafbarkeitstatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklicht.
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Von Lihl vertretene Rechteinhaber:
- GV-World GmbH
Von Kornmeier und Partner abgemahnte Titel:
“Yolki – Film”

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