Bente

Rechtsanwälte Diesselhorst, Bente, von Lojewski vertreten den Rechteinhaber Tele München Fernseh GmbH + Co . Produktionsgesellschaft und mahnt in deren Auftrag Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ab. Der von der Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski  geforderte Betrag beläuft regelmäßig auf Euro 806,00.

Grundsätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Beachten Sie:

  • Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Konsequenzen und gilt mindestens 30 Jahre! Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden.
  • Sie sind nur der Anschlussinhaber und haben nicht selbst an der Musiktauschbörse teilgenommen (bspw. Eltern, Arbeitgeber, Anschlussinhaber in einer WG)? Dann sind Sie u.U. ein sog. Störer. Ein Störer haftet jedoch nicht auf Schadensersatz!
  • Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. „modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden. Zur Vermeidung von sog. Folgeabmahnungen (zunächst wird nur ein Titel abgemahnt, kurz darauf ein weiterer) sollte die modifizierte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt erstellt werden.

Von Diesselhorst, Bente, von Lojewski vertretene Rechteinhaber:

  • Tele München Fernseh GmbH + Co . Produktionsgesellschaft

Von Diesselhorst, Bente, von Lojewski abgemahnte Titel:

  • Twilight – Bis(s) zum Morgengrauen
Share on Facebook

Das könnte Sie interessieren:

  • Leider nichts gefunden ...